Fallstricke und Möglichkeiten in Werbe- und Medienrecht


KommGe 2010
Beginn (Uhrzeit): 13.15 Uhr
Ende (Uhrzeit): 14.00 Uhr
Referent: Axel Burkart, Dr. Manuel Fumagalli

Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit von Ärzten und Krankenhäusern im liberalisierten Wettbewerb
Dr. Manuel Fumagalli, Rechtsanwalt, WZR Group Hamburg

Twittern, Bloggen, RSS-Feeds - Was können Gesundheitsanbieter gegen Web 2.0-Veröffentlichungen tun?
Axel Burkart, Rechtsanwalt, WZR Group Hamburg

In Zeiten zunehmenden Kostendrucks ist unternehmerisches Denken mehr den je von Ärzten und Krankenhäusern gefordert. Vorbei sind die Zeiten, in denen Qualifikation und fachliche Kompetenz allein schon den wirtschaftlichen Erfolg garantierten. Wer im Wettbewerb um Patienten heute bestehen will, muss nicht nur fachlich gut sein, sondern die eigenen Leistungen auch publikumswirksam vermarkten.

Das ärztliche Werberecht hat sich diesen Bedürfnissen in den letzten Jahren zunehmend geöffnet. Die durch die Rechtsprechung initialisierte Lockerung des ärztlichen Werbeverbots und die nachfolgende Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts stecken den Rahmen für die Werbung von Ärzten und Krankenhäusern heute weit großzügiger ab als noch vor zehn Jahren. Gleichwohl gilt auch heute noch, dass längst nicht alles erlaubt ist, was Erfolg verspricht. Der Versuch einer Grenzziehung ist allein angesichts des berufs- und zivilrechtlichen Sanktionspotentials bei Grenzüberschreitungen für die Praxis unverzichtbar.